Allgemeine Geschäftsbedingungen
Auftragnehmer
Ingenieurbüro Fleck
Dipl.-Ing. Franz-Josef Fleck
Dinkelblick 23
48599 Gronau-Epe
Telefon: +49 2565 97 454
E-Mail: kontakt@fleck.nrw
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen dem Ingenieurbüro Fleck (nachfolgend "Auftragnehmer") und seinen Auftraggebern (nachfolgend "Auftraggeber") über die Erbringung von Ingenieurleistungen.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
Gegenstand des Vertrages sind Ingenieurleistungen im Bereich Bauingenieurwesen, insbesondere:
- Ingenieurleistungen für Landwirtschaft, Wohnungsbau und Gewerbebau
- Statische Berechnungen und Nachweise
- Bauphysikalische Berechnungen
- Beratungsleistungen im Bauingenieurwesen
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Zusätzliche Leistungen werden gesondert vergütet.
3. Honorar und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung der Leistungen erfolgt nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) in der jeweils gültigen Fassung oder nach gesonderter Vereinbarung.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Abschlagszahlungen entsprechend dem Leistungsfortschritt zu verlangen.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Unterlagen, Informationen und Genehmigungen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.
Verzögerungen, die durch unvollständige oder verspätete Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers und können zu einer Anpassung der vereinbarten Fristen und Honorare führen.
5. Termine und Fristen
Vereinbarte Termine und Fristen gelten nur dann als verbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden.
Termine und Fristen verlängern sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung, sowie beim Eintritt höherer Gewalt, soweit solche Umstände nachweislich auf die Fertigstellung der Leistung von erheblichem Einfluss sind.
6. Urheberrecht und Nutzungsrechte
Der Auftragnehmer behält sich alle Urheber- und Nutzungsrechte an seinen Leistungen vor. Die Weitergabe von Unterlagen an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
Der Auftraggeber erhält das Recht, die Planungsunterlagen für den vereinbarten Zweck zu nutzen. Eine Verwendung für andere Zwecke oder Projekte ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftragnehmers zulässig.
7. Haftung
Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit nicht wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt werden.
Die Haftung ist der Höhe nach begrenzt auf die Deckungssumme der Berufshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers.
Schadensersatzansprüche verjähren in 2 Jahren ab Kenntnis des Schadens und der Person des Schädigers, spätestens jedoch 5 Jahre nach der Pflichtverletzung.
8. Kündigung
Beide Vertragsparteien können den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:
- Zahlungsverzug des Auftraggebers von mehr als 30 Tagen
- Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
- Insolvenz einer Vertragspartei
Im Falle einer Kündigung hat der Auftragnehmer Anspruch auf Vergütung der bis dahin erbrachten Leistungen.
9. Geheimhaltung
Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen geheim zu halten und nur für die Zwecke des Vertrages zu verwenden.
Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
10. Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Gronau-Epe, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.